Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:
- Aufhebung der Betreuung durch Beschluss des Betreuungsgerichts;
- Tod des Betreuten;
- aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Betreuungsgericht beschlossenen Betreuerwechsel;
- sowie bei vorläufigen Betreuerbestellungen auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).
Durch den Tod des Betreuten endet das Betreuungsverhältnis ohne einen betreuungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss. Alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Betreuten stehen nunmehr dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu.