Soziales Management
Büro für rechtliche Betreuung & Pflegschaft

Wann endet die Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden: 

  • Aufhebung der Betreuung durch Beschluss des Betreuungsgerichts;
  • Tod des Betreuten; 
  • aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Betreuungsgericht beschlossenen Betreuerwechsel;
  • sowie bei vorläufigen Betreuerbestellungen auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).  

Durch den Tod des Betreuten endet das Betreuungsverhältnis ohne einen betreuungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss. Alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Betreuten stehen nunmehr dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu.