Viele Dinge im Leben müssen schriftlich erledigt werden, ganz gleich ob sie Anträge stellen müssen oder einen Brief schreiben wollen.
Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung bei genau diesen „Behördenangelegenheiten“?
Es fällt ihnen schwer, die täglichen Dinge zu besorgen? Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung bei Besorgungen und Einkäufen?
Ein Steuertip für Sie:
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20% steuerlich absetzbar (bis max. 4000 € im Jahr). Grundlage ist hier der § 35a EStG.
Voraussetzung: Der Dienstleister muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung muss durch eine Überweisung (also bargeldlos) erfolgen. Barzahlung mit Quittung reicht nicht.
Fragen hierzu beantwortet Ihr Finanzamt.