Soziales Management
Büro für rechtliche Betreuung & Pflegschaft

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Viele Dinge im Leben müssen schriftlich erledigt werden, ganz gleich ob sie Anträge stellen müssen oder einen Brief schreiben wollen.

Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung bei genau diesen „Behördenangelegenheiten“?

  •  Erledigung von Schreibarbeiten
  • Unterstützung bei einem Telefonat
  • Erledigung von Telefonaten (z.B. Amt, Behörde, Kranken- / Pflegekasse, Arzt)
  • Vereinbarung von Terminen (z.B. Amt, Behörde, Arzt)
  • Begleitung (z.B. Amt, Behörde, Bank)
  • Übernahme von Behördengängen

Es fällt ihnen schwer, die täglichen Dinge zu besorgen? Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung bei Besorgungen und Einkäufen?

  • Einkauf von Lebensmitteln und Getränken
  • Geschenke
  • Kleidung in die Reinigung bringen und abholen
  • Besorgung von Rezepten und Medikamenten, Hilfsmitteln
  • Briefkastenentleerung

 

Ein Steuertip für Sie:

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20% steuerlich absetzbar (bis max. 4000 € im Jahr). Grundlage ist hier der § 35a EStG.

Voraussetzung: Der Dienstleister muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung muss durch eine Überweisung (also bargeldlos) erfolgen. Barzahlung mit Quittung reicht nicht.

Fragen hierzu beantwortet Ihr Finanzamt.